Das Landgericht Koblenz entschied in einem Fall, in dem eine Stute nach unerkannter Zwillingsgeburt beide Fohlen tot zur Welt brachte, gegen die Eigentümerin der Stute bezüglich eines tierärztlichen Behandlungsfehlers. Die Klägerin hatte gefordert, dass die Tierärztin und die Tierklinik 16.000 € Schadensersatz zahlen, weil angeblich bei der Trächtigkeitsuntersuchung eine Zwillingsgeburt übersehen und entsprechende Maßnahmen ausgelassen wurden. Das Gericht wies die Klage ab, weil die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass die Tierärztin eine Zwillingsgeburt explizit ausgeschlossen hatte. Zudem wurde die Klägerin zur Zahlung von 2.050 € für die Behandlungskosten aufgrund der Widerklage des Klinikinhabers verurteilt. Ein dritter Untersuchungstermin, der hätte Klarheit schaffen können, wurde von der Klägerin nicht wahrgenommen.
Landgericht Koblenz, Urteil vom 21.11.2023 - 1 O 2/21 -
LEGALmart Rechtsanwältin
Finkenweg 11 72213 Altensteig Deutschland
Zweigstelle Frankfurt
Fellnerstraße 7-9 60322 Frankfurt Deutschland
powered by Websmart.de