Als tätige Rechtsanwältin und Mutter verstehe ich die Bedeutung von Verfahrensbeistandschaft in sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten und setze mich dafür ein, die Interessen der Kinder konsequent zu vertreten, unabhängig von den Interessen der Eltern.
In sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten ist es von entscheidender Bedeutung, die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Als Verfahrensbeistand habe ich die Aufgabe, ausschließlich die Interessen der Kinder herauszufinden und zu vertreten. Dabei handle ich unparteiisch und setze mich mit Empathie und Fachkompetenz für das Wohl des Kindes ein.
Der Verfahrensbeistand wird oft als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet und übernimmt die wichtige Aufgabe, das Interesse des Kindes zu ermitteln. Ich führe mehrere Gespräche mit dem Kind, um seine eigene Meinung und Vorstellungen im Hinblick auf das Umgangsrecht oder Sorgerecht zu erfahren. Auf dieser Basis vertrete ich die Interessen des Kindes vor Gericht und setze mich für eine angemessene Lösung ein.
In umgangs- und sorgerechtlichen Streitigkeiten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Das Gericht entscheidet allein nach dem Prinzip des Kindeswohls und handelt dabei parteiisch für das Kind. Als erfahrene Rechtsanwältin für Verfahrensbeistandschaft setze ich mich dafür ein, dass die Interessen der Kinder angemessen berücksichtigt werden und eine faire Lösung gefunden wird.
Bei LEGALmart Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Isenburg finden Sie kompetente Unterstützung im Bereich Verfahrensbeistandschaft. Ich stehe Ihnen zur Seite, um die Interessen der Kinder konsequent zu vertreten und eine faire Lösung in sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten zu erzielen.
LEGALmart Rechtsanwältin
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